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OnlyFans: Gewerbe anmelden — was Creator in Deutschland wissen müssen

Ja — wer auf OnlyFans regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt in der Regel ein Gewerbe und muss es nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anzeigen. Die Anmeldung kostet eine geringe zweistellige Gebühr, danach folgen ELSTER-Fragebogen und IHK-Post. Auch mit Agentur bleibst du selbst die Unternehmerin: An deinen Anmelde- und Steuerpflichten ändert der Vertrag nichts.


Du verdienst mit OnlyFans Geld — und irgendwo zwischen dem ersten Payout und der ersten schlaflosen Nacht kam die Frage: Muss ich dafür eigentlich ein Gewerbe anmelden? Die kurze Antwort: in aller Regel ja. Die gute Nachricht: Die Anmeldung selbst ist der einfachste Teil des ganzen Creator-Business — vielerorts geht sie online, sie kostet je nach Gemeinde eine geringe zweistellige Gebühr, und danach läuft vieles automatisch. Die eigentlichen Fragen sind die, die dir wirklich im Kopf herumgehen: Wer erfährt davon? Was ist mit meinem Job? Und was, wenn ich schon länger verdiene und noch nichts angemeldet habe? Genau die klären wir hier — mit Blick ins Gesetz statt ins Hörensagen.

Ist OnlyFans ein Gewerbe? Meistens: ja

Ob eine Tätigkeit ein Gewerbe ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern eine Definition, die im Steuerrecht steht: Ein Gewerbebetrieb ist eine „selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird" — so wörtlich § 15 Abs. 2 EStG. Übersetzt in Creator-Sprache: Du arbeitest auf eigene Rechnung (selbständig), du postest nicht einmalig, sondern regelmäßig (nachhaltig), und du willst mit Abos, PPV oder Tips Geld verdienen (Gewinnerzielungsabsicht). Das Gesetz sagt sogar ausdrücklich: Es reicht, wenn der Gewinn nur ein Nebenzweck ist. „Ich mach das doch nur nebenbei" ist also kein Ausweg.

Wer ein Gewerbe betreibt, muss den Start der zuständigen Behörde anzeigen — das steht in § 14 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies „gleichzeitig anzeigen". Gleichzeitig heißt: beim Start, nicht irgendwann später. Eine Umsatzschwelle, ab der die Pflicht erst beginnt, nennt der Paragraf nicht — die Anzeigepflicht hängt an der Tätigkeit, nicht am Betrag.

Und die Ausnahme, von der du vielleicht gelesen hast? § 18 EStG stellt selbständige künstlerische Tätigkeit als freien Beruf vom Gewerbe frei. Ehrlich gesagt: Für den typischen OnlyFans-Betrieb — Abos verkaufen, Fans betreuen, Content vermarkten — ist diese Hürde hoch, denn im Kern betreibst du Verkauf und Vermarktung, keine zweckfreie Kunst. Wenn du glaubst, dass dein Fall wirklich künstlerisch ist, kläre das vorab mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Gewerbe anmelden und die Einordnung klären — das ist der sichere Weg, und falsch angemeldet zu haben ist deutlich billiger als gar nicht.

So meldest du dein OnlyFans-Gewerbe an — Schritt für Schritt

„OnlyFans Gewerbe anmelden" heißt konkret: einmal zum Gewerbeamt deiner Gemeinde — persönlich, schriftlich oder in vielen Städten komplett online. So läuft es:

  1. Zuständiges Gewerbeamt finden: Es zählt der Ort, von dem aus du arbeitest — bei den meisten Creators die Wohnadresse. Such nach „Gewerbeanmeldung + deine Stadt"; viele Gemeinden bieten ein Online-Verfahren an.
  2. Formular ausfüllen: Abgefragt werden deine Personalien, die Betriebsstätte und die Tätigkeit.
  3. Tätigkeit beschreiben: Üblich und legitim ist eine neutrale, aber zutreffende Formulierung wie „Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte" — du musst das Wort OnlyFans nicht ins Formular schreiben. Ob deine Formulierung reicht, klärst du im Zweifel direkt mit dem Gewerbeamt.
  4. Gebühr zahlen: Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest — in Berlin z. B. 26 Euro vor Ort und 15 Euro im Online-Verfahren. Rechne je nach Wohnort mit einer geringen zweistelligen Gebühr.
  5. Bestätigung aufbewahren: Du bekommst deine bestätigte Gewerbeanzeige (den „Gewerbeschein") — ab jetzt gut auf Behördenpost achten, denn zwei Stellen melden sich automatisch.

Was nach der Anmeldung automatisch passiert

Das Gewerbeamt informiert andere Stellen über deine Anmeldung — du musst also niemanden abklappern, aber du solltest wissen, was auf dich zukommt:

StelleWas passiertWas du tun musst
FinanzamtErwartet deine steuerliche ErfassungFragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER einreichen — danach kommt deine Steuernummer
IHKMitgliedschaft entsteht kraft GesetzesErstmal nichts — bei kleinen Gewinnen fällt oft kein Beitrag an (siehe unten)
KrankenkasseStuft deine Selbständigkeit einAufnahme der Tätigkeit melden (dazu unten mehr)

Die IHK-Post erschreckt viele — dabei ist sie meist harmlos: Die Mitgliedschaft ist zwar Pflicht, aber wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt, ist vom Beitrag freigestellt — die IHK Köln erklärt das Verfahren für Kleingewerbetreibende. Für Existenzgründerinnen gibt es nach derselben Vorschrift zusätzliche Befreiungen in den ersten Jahren, solange der Gewerbeertrag unter 25.000 Euro bleibt.

Auch die Gewerbesteuer ist am Anfang kein Grund zur Panik: Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag (vereinfacht: deinen Gewinn) pro Jahr. Was steuerlich sonst noch auf dich zukommt — Einkommensteuer, Gewinnermittlung, Rücklagen — haben wir dir ausführlich in OnlyFans und Steuern aufgeschrieben.

Kleinunternehmerregelung: Die neuen Grenzen seit 2025

Beim Ausfüllen des ELSTER-Fragebogens triffst du eine wichtige Wahl: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dafür neue, deutlich großzügigere Grenzen: Deine Umsätze bleiben umsatzsteuerfrei, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet — so steht es wörtlich im Gesetz.

Aufpassen beim Googeln: Viele Ratgeber-Seiten nennen noch die alten Werte von 22.000 und 50.000 Euro — die gelten seit 2025 nicht mehr. Wie die Grenzen in deinem Gründungsjahr genau greifen und was die Wahl für deine OnlyFans-Auszahlungen praktisch bedeutet, gehört ins Steuer-Kapitel — auch das findest du in OnlyFans und Steuern, und für die Feinheiten deines Einzelfalls ist die Steuerberatung zuständig.

Anonymität: Wer erfährt von deinem Gewerbe?

Das ist für viele die eigentliche Frage — also Klartext: Die Gewerbeanmeldung läuft auf deinen echten Namen. Dein Künstlername schützt dich gegenüber Fans, nicht gegenüber Behörden.

Dazu solltest du wissen: Nach § 14 Abs. 5 GewO dürfen Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit aus dem Gewerberegister allgemein zugänglich gemacht werden — und ohne eigenes Studio ist die betriebliche Anschrift bei den meisten die Wohnadresse. Plane also nicht mit perfekter Unsichtbarkeit. Zwei Dinge relativieren das: Erstens dürfen weitergehende Daten an private Dritte nur übermittelt werden, wenn diese ein rechtliches Interesse glaubhaft machen und dein schutzwürdiges Interesse nicht überwiegt. Zweitens verrät eine neutrale Tätigkeitsbezeichnung wie „Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte" nichts über die Plattform, auf der du aktiv bist.

Und falls du überlegst, das Thema einfach auszusitzen: Das Finanzamt erfährt ohnehin von deinen Einnahmen. Plattformbetreiber müssen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz die Daten und Vergütungen ihrer Anbieter spätestens zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Anmeldung versteckt dich nicht — sie schützt dich.

Nebengewerbe neben dem Job: Geht das?

Ja, grundsätzlich schon. Das Existenzgründungsportal des BMWK formuliert es so: Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nebenbei selbständig arbeiten — prüfe aber die Vereinbarungen zur Nebentätigkeit in deinem Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit meldest oder genehmigen lässt; ablehnen darf der Arbeitgeber sie vor allem, wenn sie ihm Konkurrenz macht, sich zeitlich überschneidet oder deine Leistung beeinträchtigt. Ob und wie du das Thema OnlyFans im Betrieb kommunizierst, ist eine persönliche Abwägung — die Pflichten aus dem Vertrag bleiben davon unberührt.

Zwei Punkte gehören noch auf deinen Zettel: Deine gesetzliche Krankenkasse musst du über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informieren — das BMWK-Portal nennt das ausdrücklich als Mitwirkungspflicht. Die Kasse stuft dann ein, ob deine Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, was sich auf Beiträge auswirken kann. Wie genau, hängt vom Einzelfall ab — kläre das direkt mit deiner Kasse oder einer Beratung, bevor du kündigst oder aufstockst.

Gewerbe zu spät angemeldet? So holst du es sauber nach

Erstmal: durchatmen. Du bist nicht die Erste, und der Weg zurück ist unspektakulär — anmelden, jetzt. Rechtlich ist die verspätete Anzeige eine Ordnungswidrigkeit: Nach § 146 GewO kann eine nicht oder nicht rechtzeitig erstattete Gewerbeanzeige mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Ob überhaupt ein Bußgeld verhängt wird und in welcher Höhe, entscheidet die Behörde im Einzelfall — wer von sich aus nachmeldet, macht dabei sicher keinen schlechteren Eindruck als jemand, der auffliegt.

Wichtig ist die Trennung: Die Nachmeldung beim Gewerbeamt ist der kleine Teil. Der größere ist steuerlich — bereits erzielte Einnahmen musst du gegenüber dem Finanzamt sauber erklären, und dafür solltest du dir steuerliche Beratung holen. Die Grundlagen dazu findest du in OnlyFans und Steuern.

Mit Agentur? Du bleibst trotzdem die Unternehmerin

Ein verbreiteter Irrtum: „Meine Agentur kümmert sich doch um alles." Um Chatting, Marketing und Wachstum vielleicht — nicht um deine Pflichten. Der Vertrag mit einer Agentur ändert nichts daran, dass du das Gewerbe betreibst: Die Anzeigepflicht aus § 14 GewO trifft dich, die steuerliche Erfassung läuft auf dich, und die Einnahmen sind deine. Die Agentur ist Dienstleisterin — ihr Anteil ist aus deiner Sicht eine Betriebsausgabe, denn Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Lass dir also über jeden Anteil ordentliche Rechnungen geben und hebe sie auf.

Daraus folgt ein guter Lackmustest: Eine seriöse Agentur wird dich nie drängen, „erstmal ohne Anmeldung" zu starten — im Gegenteil, sie hat selbst ein Interesse an sauberen Verhältnissen. Wie du solche Agenturen von den anderen unterscheidest, zeigen wir dir in unserem Leitfaden zur Agenturwahl, und was faire Konditionen sind, in unserem Überblick zu Agenturkosten.

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung als Creator

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit OnlyFans nur wenig verdiene?

Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO kennt keine Umsatzgrenze — sie hängt daran, ob du selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig bist, nicht daran, wie viel dabei herauskommt. Kleine Zahlen helfen dir an anderen Stellen: beim IHK-Beitrag (Freistellung bis 5.200 Euro Gewinn), beim Gewerbesteuer-Freibetrag und bei der Kleinunternehmerregelung. Nur wer wirklich ohne Gewinnabsicht und nicht nachhaltig postet, betreibt kein Gewerbe — sobald regelmäßig Geld fließen soll, ist diese Tür zu.

Was kostet die Gewerbeanmeldung für OnlyFans?

Die Gebühr legt deine Gemeinde fest; rechne mit einem geringen zweistelligen Betrag. In Berlin kostet die Anmeldung zum Beispiel 26 Euro vor Ort und 15 Euro im Online-Verfahren. Dazu kommen keine laufenden Kosten für die Anmeldung selbst — Folgekosten wie Steuern oder etwaige IHK-Beiträge hängen von deinem Gewinn ab.

Kann ich mein OnlyFans-Gewerbe anonym führen?

Gegenüber deinen Fans ja — der Künstlername gehört zum Geschäft. Gegenüber dem Staat nein: Die Anmeldung läuft auf deinen echten Namen, und Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeitsbezeichnung dürfen nach § 14 Abs. 5 GewO allgemein zugänglich gemacht werden. Was du steuern kannst, ist die Tätigkeitsbezeichnung: Eine neutrale, zutreffende Beschreibung wie „Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte" ist üblich und verrät die Plattform nicht.

Was passiert, wenn ich mein Gewerbe erst nach Monaten anmelde?

Dann meldest du nach — sofort, nicht erst „wenn es läuft". Die verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden; ob es dazu kommt, liegt im Ermessen der Behörde. Parallel musst du bereits erzielte Einnahmen steuerlich sauber erklären — hol dir dafür Unterstützung von einer Steuerberatung, bevor das Finanzamt durch die Plattform-Meldung nach dem PStTG ohnehin Bescheid weiß.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit einer Agentur zusammenarbeite?

Ja. Die Agentur übernimmt Aufgaben, nicht deine Unternehmerrolle: Du betreibst das Gewerbe, du meldest es an, du versteuerst die Einnahmen — der Agenturanteil ist eine Betriebsausgabe. Versprechungen wie „das regeln wir für dich" ersetzen keine Anmeldung und sollten dich eher skeptisch machen.

Erst das Fundament, dann das Team

Die Gewerbeanmeldung ist in einer halben Stunde erledigt und kostet weniger als ein Abo-Monat deiner treuesten Fans — sie ist das Fundament, auf dem dein Creator-Business legal und ruhig wachsen kann. Die deutlich größere Entscheidung ist, wem du dieses Business anvertraust: Eine gute Agentur multipliziert deine Arbeit, eine schlechte kostet dich Einnahmen und Nerven. Wie wir Agenturen prüfen, bevor wir sie empfehlen, liest du unter So prüfen wir Agenturen — und wenn du wissen willst, welche geprüften Agenturen zu deiner Situation passen, starte mit unserem kostenlosen Quiz.