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OnlyFans und Steuern: was deutsche Creator zahlen müssen

Ja, deine OnlyFans-Einnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt erklärt werden. Einkommensteuer zahlst du auf den Gewinn, sobald dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Dazu können Umsatzsteuer und ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer kommen. Das Finanzamt erfährt von deinen Einnahmen automatisch über die Plattformmeldepflicht (DAC7).


Der erste richtig gute Monat auf OnlyFans fühlt sich großartig an – bis die Frage auftaucht, die viele Creator zu lange wegschieben: Was will das Finanzamt davon? Die ehrliche Antwort: einen Teil, und zwar ganz offiziell. Die beruhigende Antwort: Das Thema OnlyFans und Steuern ist machbar. Wenn du einmal verstanden hast, welche Steuern überhaupt anfallen, ab welchen Grenzen sie greifen und was du absetzen darfst, verliert der Steuerbescheid seinen Schrecken – und genau das gehen wir jetzt Schritt für Schritt durch.

Ja, du musst deine OnlyFans-Einnahmen versteuern

Wer auf OnlyFans regelmäßig Content gegen Geld anbietet, arbeitet selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht – aus Sicht des Finanzamts ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Einen Sonderfreibetrag nach dem Motto "unter einem bestimmten Betrag musst du nichts angeben" gibt es für diese Einnahmen nicht. Steuerfrei bleibt dein Gewinn nur, solange dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – dazu gleich mehr. Angeben musst du die Einnahmen trotzdem.

Praktisch heißt das: Du meldest ein Gewerbe an – wie das abläuft, was es kostet und welche Fristen gelten, steht Schritt für Schritt in unserem Guide zur Gewerbeanmeldung für OnlyFans – und reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Und falls du hoffst, einfach unter dem Radar zu bleiben: Plattformen wie OnlyFans melden Creator-Einnahmen inzwischen automatisch an die Steuerbehörden. Was genau gemeldet wird, steht unten im FAQ.

Einkommensteuer: besteuert wird dein Gewinn, nicht dein Umsatz

Der wichtigste Punkt zuerst, weil er so viel Angst nimmt: Du zahlst keine Einkommensteuer auf alles, was deine Fans bezahlen, sondern auf deinen Gewinn. Als Einzelunternehmerin ermittelst du ihn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, fertig. Keine Bilanz, keine doppelte Buchführung.

Auf diesen Gewinn wird – zusammen mit allem, was du sonst verdienst, etwa aus einem Angestelltenjob – der normale Einkommensteuertarif angewendet. Nach § 32a EStG bleibt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ein Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei; darüber steigt der Steuersatz von 14 % schrittweise auf bis zu 45 %. Wichtig: Der Grundfreibetrag gilt für dein gesamtes Einkommen, nicht extra für OnlyFans. Wer im Hauptjob schon darüber liegt, zahlt auf den Creator-Gewinn vom ersten Euro an mit – und zwar zum persönlichen Steuersatz.

Die drei Steuerarten im Überblick

Drei Steuern können dich als Creator treffen. Keine davon greift "einfach so" – jede hat klare Voraussetzungen und Grenzen:

SteuerartWann sie dich betrifftGrenze bzw. Satz (Stand 2026)
EinkommensteuerDein zu versteuerndes Einkommen aus allen Quellen liegt über dem GrundfreibetragGrundfreibetrag 12.348 €, Tarif 14–45 % (§ 32a EStG)
UmsatzsteuerWenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift – plus eine OnlyFans-Besonderheit, siehe untenKleinunternehmerin bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG)
GewerbesteuerDein Gewerbeertrag liegt über dem Freibetrag für EinzelunternehmenFreibetrag 24.500 € (§ 11 GewStG)

Umsatzsteuer: die OnlyFans-Besonderheit

Bei der Umsatzsteuer ist OnlyFans ein Sonderfall, und der hat einen Namen: Fenix. Fenix International Ltd betreibt die Plattform, und der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2023 in der Rechtssache C-695/20 die zugrunde liegende EU-Regel bestätigt: Eine Plattform, die die Abrechnung mit den Kunden autorisiert und die Bedingungen der Leistung festlegt, gilt umsatzsteuerlich selbst als Erbringerin der Leistung gegenüber den Endkunden. Übersetzt heißt das: Gegenüber den Fans tritt umsatzsteuerlich die Plattform als Anbieterin auf – sie kassiert die Zahlungen und schuldet darauf die Mehrwertsteuer. Deine umsatzsteuerliche Leistungsbeziehung besteht in dieser Konstruktion gegenüber der Plattform, nicht gegenüber jedem einzelnen Fan.

Heißt das, Umsatzsteuer geht dich nichts mehr an? So einfach ist es leider nicht. Wie du deine Leistung an die im Vereinigten Königreich ansässige Plattform in der eigenen Steuererklärung behandeln musst, hängt vom Einzelfall ab – genau an dieser Stelle gehört eine Steuerberatung dazu, bevor du etwas Falsches erklärst oder etwas Nötiges weglässt. Zwei Eckpunkte zur Orientierung kannst du trotzdem mitnehmen: Der deutsche Regelsteuersatz liegt bei 19 % (§ 12 UStG). Und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hält dich von der meisten Umsatzsteuer-Bürokratie frei, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Diese Grenzen gelten seit der Neufassung zum 1. Januar 2025 – ältere Artikel nennen noch niedrigere Beträge.

Gewerbesteuer: erst ab 24.500 € Gewinn ein Thema

Die Gewerbesteuer klingt bedrohlicher, als sie für die meisten Creator ist. Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG) – erst oberhalb davon fällt überhaupt Gewerbesteuer an, berechnet mit der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz deiner Gemeinde. Und selbst dann federt das Einkommensteuerrecht ab: Nach § 35 EStG wird deine Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigt, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Je nach Hebesatz gleicht das die Belastung zu einem großen Teil wieder aus. Merken musst du dir vor allem: Unter 24.500 € Gewinn ist die Gewerbesteuer für dich schlicht kein Thema.

Betriebsausgaben: hier holst du dir Geld zurück

Betriebsausgaben sind laut § 4 Abs. 4 EStG alle "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" – und bei Creators kommt da mehr zusammen, als viele denken. Typische Posten:

  • Technik: Kamera, Licht, Mikrofon, Stativ, der beruflich genutzte Anteil von Smartphone und Laptop
  • Requisiten, Deko und Outfits, die du gezielt für Shootings anschaffst und nutzt – dokumentiere die betriebliche Nutzung, bei alltagstauglicher Kleidung schaut das Finanzamt genau hin
  • Der Anteil für dein Home-Studio beziehungsweise Arbeitszimmer, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind
  • Software und Tools: Schnittprogramme, Cloud-Speicher, Planungs-Tools
  • Werbung und Promotion, etwa bezahlte Shoutouts oder Kampagnen
  • Die Plattform-Gebühr: OnlyFans behält laut den eigenen Terms of Service 20 % jeder Fan-Zahlung ein
  • Die Provision deiner Agentur, falls du mit einer arbeitest

Der letzte Punkt ist der, bei dem am meisten Geld auf dem Spiel steht. Die Agentur-Provision ist eine Betriebsausgabe – aber nur, wenn deine Zahlen sauber sind. Halte deshalb auseinander, was brutto eingenommen und was an die Agentur gezahlt wurde, statt nur den Rest-Betrag auf deinem Konto zu notieren, und kläre, ob deine Agentur ihren Anteil vom Brutto- oder vom Netto-Betrag rechnet. Warum genau dieser Unterschied bares Geld wert ist, rechnet unser Guide zu Brutto- vs. Netto-Provision vor; welche Provisionshöhen überhaupt marktüblich sind, findest du im Guide zu den Agentur-Kosten.

So bleibst du sauber: fünf Schritte für den Alltag

Steuern werden dann stressig, wenn sie sich stapeln. Mit dieser Routine passiert dir das nicht:

  1. Melde dein Gewerbe an und reiche den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein – damit bekommst du deine Steuernummer.
  2. Zeichne Einnahmen und Ausgaben laufend auf und bewahre alle Belege auf: die monatlichen OnlyFans-Abrechnungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Agentur-Abrechnungen.
  3. Lege ab der ersten Auszahlung konsequent Geld für die Steuer zurück – wie viel, hängt von deinem Gesamteinkommen ab, denn der Tarif reicht von 14 bis 45 %.
  4. Halte die Abgabefrist ein: Die Steuererklärung ist regulär sieben Monate nach Jahresende fällig, also Ende Juli des Folgejahres; mit Steuerberatung hast du deutlich länger Zeit (§ 149 AO).
  5. Plane Vorauszahlungen ein: Nach deinem ersten Steuerbescheid setzt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG).

Wer die Abgabefrist reißt, riskiert einen Verspätungszuschlag: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, bei Jahreserklärungen mindestens 25 € monatlich und gedeckelt bei 25.000 € (§ 152 AO). Das ist keine Panikmache, sondern schlicht der Preis fürs Aufschieben – und er ist komplett vermeidbar.

Wann eine Steuerberatung Pflichtprogramm ist

Vieles hier kannst du selbst: Belege sammeln, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen, Fristen einhalten. In drei Situationen raten wir dir aber ausdrücklich zu professioneller Hilfe. Erstens bei allem, was die Umsatzsteuer betrifft – die Fenix-Konstruktion mit einer Plattform im Vereinigten Königreich ist nichts, was du dir aus Foren zusammenreimen solltest. Zweitens, sobald ein Agenturvertrag im Spiel ist, erst recht mit einer Agentur im Ausland: Dann treffen Vertragsrecht, Provisionsmodell und Steuern aufeinander, und Fehler kosten doppelt. Wie du einen Agenturvertrag vor der Unterschrift prüfst, zeigt unser Vetting-Prozess. Drittens, wenn du in der Vergangenheit Einnahmen nicht erklärt hast – dann gilt: nicht aussitzen, sondern mit steuerlicher Beratung proaktiv gegenüber dem Finanzamt nacherklären.

Häufige Fragen

Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern, auch wenn es nur ein Hobby ist?

Ja. Entscheidend ist nicht, wie du deine Aktivität nennst, sondern ob du nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – und wer regelmäßig Abos und Pay-per-View verkauft, tut genau das. Einen pauschalen Freibetrag speziell für "Hobby-Einnahmen" auf Plattformen gibt es nicht. Steuern fallen zwar erst an, wenn dein gesamtes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt – erklären musst du die Einnahmen aber unabhängig davon.

Was passiert, wenn ich meine OnlyFans-Einnahmen nicht angebe?

Das Finanzamt erfährt ohnehin davon: Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz sind digitale Plattformen verpflichtet, Anbieter und deren Vergütungen zu melden (§ 13 PStTG); die Meldungen laufen beim Bundeszentralamt für Steuern zusammen. Wenn deine Steuererklärung fehlt oder zu spät kommt, drohen Verspätungszuschläge – und wer Einnahmen bewusst verschweigt, riskiert ein Steuerstrafverfahren. Der bessere Weg ist immer, mit steuerlicher Beratung von dir aus auf das Finanzamt zuzugehen, bevor es andersherum passiert.

Kann ich die Agentur-Provision von der Steuer absetzen?

Ja. Die Provision ist eine Aufwendung, die durch deinen Betrieb veranlasst ist, und damit eine Betriebsausgabe im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation: Vertrag, Abrechnungen und Zahlungsnachweise, aus denen hervorgeht, wovon die Agentur ihren Anteil berechnet. Ob vom Brutto- oder Netto-Betrag gerechnet wird, verändert deine Zahlen erheblich – die Details dazu stehen in unserem Guide zu Brutto- und Netto-Provisionen.

Ab wann brauche ich eine Steuerberatung als Creator?

Spätestens, wenn eine dieser drei Sachen zutrifft: Deine Umsätze wachsen Richtung Kleinunternehmer-Grenze, du unterschreibst einen Agenturvertrag, oder du musst frühere Jahre nachträglich in Ordnung bringen. Für die laufende Buchhaltung eines kleinen Accounts reicht anfangs oft Disziplin plus ein gutes Tool – für Weichenstellungen nicht.

Steuern im Griff zu haben ist die eine Hälfte deiner finanziellen Basis als Creator. Die andere ist, dass von deinem Umsatz überhaupt genug bei dir ankommt – und das entscheidet sich vor allem bei der Wahl deiner Agentur und deren Konditionen. Wie wir Agenturen prüfen, bevor wir sie empfehlen, liest du in unserem Vetting-Prozess. Und wenn du wissen willst, welche geprüfte Agentur zu deiner Situation passt, beantworte die paar Fragen in unserem kostenlosen Quiz – dauert keine fünf Minuten.